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Statuten

Statuten

Art.1 Name: Mwebale Nnyo
Sitz: 4562 Biberist

Art.2 Zweck und Ziel:
Zweck: Erfüllung im Sinne von gemeinnützigen, karitativen Aufgaben in süd-west Uganda.
Dabei geht es um Frauenförderung durch Erwachsenenbildung, im Nutzen von
regional vorhandenen Ressourcen, Hilfe zur Selbsthilfe in anschaulichem Unterricht.
Lernen des Anwendens und Verarbeiten von einheimischen Heilpflanzen, landwirtschaftlichen Produkten und Handarbeiten.
Wissen und Training in Hygiene und Gesundheit.
Weitergabe der neu erworbenen Erkenntnisse und Erfahrungen an die Familien Mitglieder insbesondere der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Waisen- und Pflegekinder durch Training und Vorbild.

Ziel: Steigerung der Lebensqualität der regionalen Bevölkerung durch
ganzheitliche Ressourcenförderung.
Anerkennung und Wertschätzung der Frauen und ihrer Familien unabhängig ihrer
Glaubens- und Lebenshaltung in den Dörfern, Umgebung und Land.
Eigenverantwortung gegenüber ihren Kindern, Waisen- und Pflegekinder in
seriöser Schulbildung, zweckmässiger Kleidung und
tägliche ausgewogene und genügende Nahrung. Also bestmögliches Wohlbefinden.
Die Frauen führen und leiten selbstständig Seminare für Jugendliche in
Ernährung, Gesundheit und Hygiene.
Die Frauen organisieren für ihre jugendliche Dorfbevölkerung handwerkliche Trainingskurse durch landeseigene Fachkräfte im Nähen, Kochen, Reparieren, Bauen und Landwirtschaft.
Sie sind verantwortlich, dass diese seriös durchgeführt werden und stellen Zertifikate aus.
Die Frauen gründen einen offiziellen Verein zu den oben genannten Zielen.

Art.3 Mitgliedschaft:
Aufnahme und Ende einer Mitgliedschaft nach gesetzlichen Regeln.
Der jährliche Mitgliederbetrag beträgt wenigstens 50.-
Die Mitgliederversammlung setzt ihn fest

Art.4 Haftung:
Der Verein haftet nur mit dem Vereinsvermögen

Art.5 Die Organe des Vereins sind:
Die Mitgliederversammlung
Der Vorstand
Die Revisionsstelle
Die Organe erfüllen Ihre Aufgaben gemäss den gesetzlichen Bestimmungen.
Für den Verein zeichnet der Präsident sowie der Vizepräsident je mit Einzelunterschrift.
Die Organe sind alle ehrenamtlich tätig, sie beziehen keine Entschädigung für ihre Tätigkeiten.

Art.6 Mitgliederversammlung:
Jährliche ordentliche Mitgliederversammlung.

Art.7 Der Vorstand:
Präsident: Regula Kamer
Vorstand: Kurt Schmid
Aktuar: Charlotte Pente
Finanzen: Rösli Lötscher

Art8 Revisoren:
Erstatten an der Mitgliederversammlung einen jährlichen Bericht über die Geschäftsführung.

Art.10 Auflösung des Vereins:
Die Auflösung des Vereins erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Aktiven Überschuss ist direkt für den Zweck gemäss Zweckbestimmung dieses Vereins zu verwenden, also für ausschliesslich gemeinnützige Zwecke. Der Vorstand nimmt die Liquidation vor.

Genehmigt durch die Gründer des Vereins am 11.09.13.
Ort und Datum: Insel Ufenau den 09.November 2013